Grundsätze zum Schutz des Geistigen Eigentums (IP)
Die Empa leistet mit ihrem Wissens- und Technologietransfer einen wesentlichen Beitrag zu einem nachhaltig starken Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz. Sie ermöglicht ihren Wirtschaftspartnern die kommerzielle Nutzung der an der Empa erarbeiteten Forschungsergebnisse. Als öffentliche Institution sichert die Empa ihre längerfristige Forschungs- und Publikationsfreiheit und strebt nach einem möglichst grossen volkswirtschaftlichen Gesamtnutzen.
Für Forschungsergebnisse, die im Rahmen eines gemeinsamen Projekts mit der Empa erarbeitet werden, gelten folgende Grundsätze:
Nutzung von Projektergebnissen durch den Wirtschaftspartner
- Nicht-exklusives Nutzungsrecht in seinem Anwendungsbereich
- Möglichkeit, über eine exklusive Nutzung in einem zu definierenden Anwendungsbereich zu verhandeln
Eigentum an Projektergebnissen
- Eigentum an Projektergebnissen beim erarbeitenden Projektpartner
- Gemeinsames Eigentum an gemeinsam erarbeiteten Projektergebnissen
Schutz von Projektergebnissen
- Federführung des Wirtschaftspartners bei Schutzrechtsanmeldungen, Unterstützung durch die Empa
Faire Abgeltung
- Für ein exklusives Nutzungsrecht des Wirtschaftspartners
- Für die kommerzielle Nutzung von vorbestehendem Geistigen Eigentum der Empa
Publikationen
- Recht der Empa auf wissenschaftliche Publikation der Projektergebnisse unter Wahrung der Geheimhaltungspflichten
- Verzögerung von Publikationen, falls für Patentanmeldungen erforderlich
Forschungsfreiheit
- Recht der Projektpartner, nicht-geschützte Projektergebnisse unabhängig voneinander zu nutzen
- Nutzungsrecht der Projektpartner auch an geschützten Projektergebnissen für Forschung und Lehre
- «Freedom-to-Operate» für künftige Kooperationen
Die Projektpartner können im Einzelfall Abweichungen von diesen Grundsätzen vereinbaren, wobei die beidseitigen Interessen und die konkreten Umstände zu berücksichtigen sind.